laut gewährleistung müssen teile die beim kauf defekt sind ersetzt werden und ein ausgebranntes lamperl in der aschenbecherbeleuchtung ist nunmal auch ein defekt, wenn auch nicht §57a relevant. Bei mir zumindest hat sich noch keiner geweigert, geraunzt ja aber geweigert, nie.
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Greetings
LouCypher
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