Bei Personenfotografie meines Wissens nach nichts wesentliches.
p.s. ausgenommen bei Aktfotografie trotz Freigabe durch das Modell und Verwertung(sabsicht) des Fotografen, hier gibt es ein (glaub Oberlandesgerichts)-Urteil in Österreich, welches die Veröffentlichung des Bildes bei Widerruf des Models unter gewissen Umständen widersagt
Geändert von fredf (17.06.2009 um 14:02 Uhr).
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