@xpla hab ich gar nicht gewusst, und kanns kaum glauben, aber gut ich verdien mit meiner eh nix^^
@mark-labs
"Bezugsberechtigt sind: Bezugsberechtigt sind ordentlich eingeschriebene Voll- oder Teilzeit-Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen oder Schüler an staatlichen oder staatlich anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Schulen.
Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS), in Österreich Wirtschaftsförderungsinstituten (WiFi) und in der Schweiz an Migros Klubschulen mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“.
Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung darf nicht älter als 2 Monate sein."
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Besser den Magen verrenkt als dem Wirt was gschenkt
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