Was ist wenn sich der Downloadlink ändert oder ein Projekt eingestellt wird - muss dann MS klagen, weil der Fremdanbieter die Installation behindert?
Kann dann google/chrome klagen, weil sie nicht dabei sind?
Ist es überhaupt zulässig, dass eine Firma gezwungen wird, die Produkte eines Fremdherstellers direkt anzubieten?
In ca. 10 Jahren schaffen es die EU-Bürokraten sicher, zu einem vorläufigen Zwischenbericht zu gelangen...
