Zitat:
Zitat von Satan_666
Sicher keine Betriebsvereinbarung - denn die wird zwischen einer Betriebsratskörperschaft und der Geschäftsleitung abgeschlossen und gilt für alle Arbeiter bzw Angestellte des Unternehmens.
Es kann sich also legilich um eine Einzelvereinbarung handeln.
....
|
Und es können sehr wohl Betriebsvereinbarungen sein
jetzt im falle der vermehrten kurzarbeitszeiten werden genau solche vereinbarungen für ganze abteilungen ausgefertigt
so oder so änlich können die dinger aussehen
http://docs.ams.at/ooe/kurzarbeit/ku...reinbarung.doc
und die vereinbarung muss nicht für
alle gelten
wer genau bzw welche teilbereiche der verschiedenen abteilungen steht dann genau in der vereinbarung