Thema: Kündigung
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Alt 16.05.2009, 11:38   #9
Satan_666
Inventar
 
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@Carpediem: Sicher keine Betriebsvereinbarung - denn die wird zwischen einer Betriebsratskörperschaft und der Geschäftsleitung abgeschlossen und gilt für alle Arbeiter bzw Angestellte des Unternehmens.

Es kann sich also legilich um eine Einzelvereinbarung handeln.

@TO:

Aber wie auch immer: die Geschäftsleitung kann sowas nie einseitig definieren. Zu einer Vereinbarung bzw zum einem Vertrag gehören immer 2 Seiten, die damit einverstanden sind. Und niemals kann ein Zwang daraus werden. Wie Carediem so richtig schreibt: jeder, der in der arbeitslosen Zeit einen neuen Job findet, mit dem er/sie zufrieden ist, wäre schlecht beraten, zur vorigen Firma zurück zu kehren, nur weil so ein Passus unterschrieben wurde.
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