Als Insider kann ich mal folgendes festhalten:
Normalerweise unterzeichnetst du eine Betriebsvereinbarung, dass du mit der kompletten gleichen rechtslage wiedereintritts, mit der du austrittst.
aber: falls du in dem Monat eine andere Arbeit findest, ist die alte Firma verpflichtet, dir Abfertigung, Resturlaub, Überstunden etc. komplett auszuzahlen, und etwaige Kurskosten, die du zurückbezahlen müsstest, entfallen komplett...
bei fragen bitte einfach melden.
nur soviel: du bist in der Zeit der Kurzzeitarbeitslosigkeit (so heists bei uns) gekündigt...
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VW Eos, schwarz, 1.4 TSI - Einfach ich.
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Stiegl ist nie verkehrt...
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