Thema: Kündigung
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Alt 15.05.2009, 10:53   #2
Roscoe
Veteran
 
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Beiträge: 248


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Vorab - bin kein Arbeitsrechtsexperte.

Eine Rücknahme der Kündigung kann nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen - wenn die Kündigung ausgesprochen bzw. zugestellt wurde.

In Kurzform auf http://www.help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230014.html zu finden
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