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Alt 19.04.2009, 10:17   #7
reemrev
Inventar
 
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Mein Computer

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Ich geh mal davon aus, dass man das Geld zurück bekommen kann, Frage nur von wem? Der Betrag (18€/PC) wurde vom Händler eingehoben und an die Verwertungsgesellschaften weitergereicht. Für den Kunden sollte es egal sein, Vertragspartner ist der Händler und wenn der zu Unrecht Geld verlangt hat (war er gesetzlich dazu verpflichtet? freiwilliger, vorauseilender Gehorsam) müsste er jetzt dafür geradestehn. Der wird sich also sicherlich nicht ins Fäustchen lachen sondern selbige vor Wut ballen.
Hat er den Betrag zu Recht einkassieren müssen, ja dann wird die Rückzahlung ein verwaltungstechnischer Klassiker. Das darf jetzt jeder interpretieren wie er will und kann.
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