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Alt 16.04.2009, 21:46   #2
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Das stimmt mich, als begeisterten Österreicher, wieder fröhlich; eine sinnvolle Entscheidung eines praktisch denkenden Gerichtes.

Besonders gefällt mir der Passus:
Zitat:
eine pauschale Entschädigung für Privatkopien auf Papier oder ähnlichen Trägern (Papyrus, Mikrofilm etc.) ist. Aus Computern kommt jedoch kein bedrucktes Papier – dieses kommt aus Druckern und Kopierern, für welche die Verwertungsgesellschaften nach wie vor separate Gebühren erhebt. Diese sind juristisch zwar in der Höhe, nicht aber dem Grunde nach umstritten
P.S.:
Mein Posting 5.555

Na und????
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)

Geändert von Christoph (16.04.2009 um 22:05 Uhr).
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