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Alt 10.04.2009, 13:33   #4
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Zitat:
Ein neu gekauftes Gerät ist defekt. Habe ich Anspruch auf ein neues?
Laut Gesetz können Sie sich aussuchen, ob Ihr Gewährleistungsanspruch durch einen Austausch (neues Gerät) oder eine Reparatur erfüllt wird. In der Praxis wird bei billigen Massenartikeln wie etwa einer elektrischen Zahnbürste ein Austausch auf ein neues Gerät die gängige Methode sein; bei höherwertigen Waren, die sich reparieren lassen, wird eine Reparatur sinnvoll sein.

von: http://www.konsument.at/konsument/de...087&text=text2


Durchsetzten kannst es letztendlich aber nur mit einer klage.



er muss dir das teil sofort tauschen wenn du drauf bestehst, poste doch bitte den namen das händlers, nicht das noch wer dort was kauft.
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LouCypher
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