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Alt 10.04.2009, 13:20   #3
lalaker
Inventar
 
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Mein Computer

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Eindeutig ein Gewährleistungsfall, leider reden aber viele Händler vor dem Kunden von einem Garantiefall, was man sich aber keinesfalls einreden lassen darf.

Freundlich aber bestimmt, darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass der Reparaturversuch innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes zu erfolgen hat. Wie gesagt, am besten gleich eine Frist (schriftlich wenn´s geht) setzen.

Am besten mit einem Ausdruck des §932 ABGB (Gewährleistungsfolgen) beim Händler vorbeischauen, dann weiß er gleich, dass man Ahnung hat und vieles geht plötzlich leichter (sprich gesetzeskonform)

Ich würde mich wegen des Verhaltens des Händlers mit dem Konsumentenschutz in Verbindung setzen. Speziell, wenn er das Handy (Ersatz) im Geschäft lagernd hatte, ist die Vorgehensweise unzumutbar.

Geändert von lalaker (10.04.2009 um 13:27 Uhr).
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