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Alt 07.04.2009, 13:47   #10
barns
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Um Euch das Lesen von pong's Link zu ersparen, eine Info aus erster Hand:

Es ist gleichgültig, ob man Verlust oder Diebstahl des Führerscheins anzeigt. Wenn die Bestätigung Zeugnischarakter hat (sprich: ab Ausstellung für 4 Wochen zum Lenken eines Kfz berechtigt) ist die Gebühr von € 13,20.- fällig.

Braucht man sie jedoch nur, um damit zur Behörde zu gehen und die Neuausstellung zu beantragen ist sie gebührenfrei.

Genauso verhält es sich auch beim Kennzeichen.

Ob Diebstahl oder Verlust ist also egal, einzig der Zweck der Bestätigung ist entscheidend.

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