So weit ich das jetzt verstanden habe, gilt das Fernabsatz-Gesetz also schon, auch wenn ich das Gerät selber abhole, da ja der Vertrag online abgeschlossen wird.
Aber Sicherheitshalber werd ich glaub ich das vorher mit der Firma absprechen, auf einen Prozess möcht ich es auf keinen Fall anlegen.
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Nur tote Fische schwimmen flussabwärts
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