Hallo!
Hat die TA nicht eine Verpflichtung zur Grundversorung?
Da gibts ja so ein Gesetz, wo drin steht, dass die TA gewisse Leistungen (unter anderem die Herstellung von Festnetzleitungen) unabhängig vom Standort bundesweit zu einem einheitlichen Preis anbieten muss!
Für mich heißt das, dass die TA, egal wo der Anschluss hergestellt wird, immer nur den gleichen Betrag für die Herstellung verrechnen darf, weil der Preis ja einheitlich sein MUSS. Daher dürfte eigentlich die Herstellung maximal € 167,- kosten!
Oder liege ich da falsch?
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