Übrigens: strafbar ist nur eine Falschauskunft an die GIS.
Aber nur weil deine Freundin studiert, ist das keine Gebührenbefreiung.
Für alles weitere: s. link von barns weiter oben - da sollten alle Fragen beantwortet werden.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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