Zitat:
Zitat von Satan_666
Meine Aussage war ja so gemeint: Unter der Voraussetzung, dass es stimmt, was RaistlinMajere hier erzählt, ist es nun mal Betrug.
Das was Du meinst, ist, den Nachweis dieses Betruges zu erbringen. So lange eben Aussage gegen Aussage steht, kann ein Richter immer nur dem Einen oder Anderen glauben ... oder einen Vergleich anstreben. Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 unterschiedliche Paar Schuhe.
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Kurz und bündig: nein.
Wie kann es Betrug sein, ohne den Nachweis erbracht zu haben?
Um diesen zu erbringen ist der Wille des "Täters" wesentlicher Bestandteil.
Ohne, zumindest bedingten, Vorsatz ist der Tatbestand einfach nicht erfüllt.
Und das zu beweisen ist in so einem Fall ohne Geständnis nun mal schlicht und einfach nicht möglich.
MfG