Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.09.2001, 10:28   #3
Lord Frederik
Super-Moderator
 
Benutzerbild von Lord Frederik
 
Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598


Standard

die antwort die du vom chef bekommen hast ist man staune rechtlich so in ordnung, wobei angefügt werden darf das sich das auf alle wohnungen ausser eigentumswohnungen bezieht. bei eigentumswohnungen muß der nachbar bzw. die von ihm beschäftigten handwerker auf die hausordnung rücksicht nehmen. wie er das macht ist sein problem bzw. deines wenn er sich nicht daran hält. ps. ein sofortiger anruf bei der hausverwaltung kann oft hilfreich sein..........................
Lord Frederik ist offline   Mit Zitat antworten