Wurde ja schon alles erwähnt.
Wenn die Gewährleistung für den Privatkauf nicht eindeutig ausgeschlossen wurde, gibt es eine, aber nicht mit der eines Händlers zu vergleichen.
Ein Gerät mit oder ohne Gewährleistung muss natürlich der Beschreibung entsprechen, auch bei einem Privatkauf.
Marc (ein Anwalt) hat es hier oder im Flusi-Forum mal ausführlich erklärt.
Wieviel hat er denn gekostet? Wenns nicht allzu teuer war und du keine Einigung zustande bringst -> ärgern und Ende.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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