@LDIR:
Also zunächst mal ist die USt eine Warenverkehrssteuer, d.h. sobald was verkauft wird, wird sie generell mal fällig. Wenn ein Händler einem anderen was verkauft, dann kann der kaufende Händler die bezahlte Ust als Vst geltend machen.
Zu Deinem beispiel: Da Du ja wieder Geld dafür kriegst - wenn auch weniger als beim Kauf, wäre natürlich auch wieder Steuer fällig - wenn Du aber kein Händler bist, gibts keine Steuer. Der Händler, der Dir das alte Zeug abkauft, kann dementsprechend auch keine Vst geltend machen. Der Kunde, den er das Krempel wieder verkaufen kann, der zahlt wieder Ust.
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