Zitat:
Zitat von ingomar
heisst nun - wenn für 2008 eine steigerung um x.y% ausgehandelt wurde, gilt diese steigerung für 2009 auch ?
oder bleibt alles auf dem level von ´08 ?
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Um es bildlich zu veranschaulichen: Es gibt ja keine kollektivvertragliche Erhöhung um einen Prozentsatz, sondern es gibt eine geänderte Gehaltstabelle. Sprich: anfang 2008 wurde zuletzt diese Gehaltstabelle geändert und diese Tabelle gilt bis dato.
Zwar wird vereinbart, die Tabelle um einen Prozentsatz zu erhöhen, aber wirklich gelten tut eben nur das, was in der Tabelle steht. Erst, wenn es einen neuen Kollektivvertrag gibt, der auch eine geänderte Gehaltstabelle beinhaltet, gibt es für die Mindestgehaltsbezieher auch mehr Kohle - und je nachdem, was da vereinbart wurde, auch rückwirkend mit beispielsweise 1.1.2009.