Der KV wird prinzipiell ohne Zeitablauf abgeschlossen - das heißt: solange der KV weder von der Arbeitgeber- noch von der Arbeitnehmerseite gekündigt wird und solange keine neue Vereinbarung geschlossen wird, gilt der zuletzt abgeschlossene KV.
Sprich: Es ändert sich mal gar nichts, auch gehaltsmäßig nicht. Und selbst, wenn der KV gekündigt wird, ändert sich für jene Mitarbeiter nichts, wo zum Zeitpunkt der Anstellung noch der KV Gültigkeit hatte (der KV ist in diesem Fall ein Teil des Dienstvertrages - normalerweise sollte ein diesbezüglicher Passus im Dienstverstrag vorkommen, dass die Bestimmungen des KV gelten). Erst, wenn der KV als gekündigt gilt, unterliegen neu aufgenommene Mitarbieter nicht dem KV, alle bisherigen aber schon noch!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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