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Alt 06.03.2009, 14:41   #9
rev.pragon
In the name of Blues
 
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Doch. Vertraglich ist das so festgehalten dass Ich meinen Händler VOR dem Werkstattbesuch informieren muss. Das habe Ich getan. Dann bekam Ich die Info was gemacht werden muss. Auch das habe Ich meinem Händler (wie im Vertrag geschrieben) mitgeteilt und dieser willigte ein. Dann nach der Reperatur wollte er nicht zahlen. Deshalb der Anwalt.
Klar kann er auch darauf bestehen dass Ich die Reperatur bei ihm machen lasse. Das kann er sich aussuchen. Die Gewährleistung greift aber EU-weit so lange man sich an die Punkte im Vertrag hält.
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24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!!

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