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Alt 02.03.2009, 21:23   #2
Satan_666
Inventar
 
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Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Ist-Gehalt anzuheben.

gleiche ÜZ heißt, dass der Betrag der Überzahlung gleich bleibt. Beispiele:

Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,-
Erhöhung: KV +3% / Ist gleiche ÜZ
Nachher: KV=2060 / Ist=2360,- / ÜZ=300,- (Überzahlung bleibt gleich)

vs

Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,-
Erhöhung: KV +3% / Ist +2%
Nachher: KV=2060,- / Ist=2346,- / ÜZ=286,- (Überzahlung wird geringer)

vs

Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,-
Erhöhung: KV & Ist +3%
Nachher: KV=2060,- / Ist=2369,- / ÜZ=309,- (Überzahlung wird höher)

vs

Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,-
Erhöhung: KV +3% / Ist -
Nachher: KV=2060,- / Ist=2300,- / ÜZ=240,- (Überzahlung wird merklich geringer)


Was bei welchen Branchen gilt, ist abhängig davon, was die beiden Verhandlungsteams verhandeln - da es nicht gesetzlich ist, kommt es auf die jeweiligen Stärken und auf das Verhandlungsgeschick der agierenden Personen an. Letztes Beispiel gilt für die IT-Branche.

Anmerkung am Rande: natürlich steht es jedem Chef frei, trotzdem eine Ist-Erhöhung für die Mitarbeiter vorzunehmen; es muss aber klar sein, dass dies im IT-Bereich eine freiwillige Geste handelt und nicht in jedem IT-Betrieb selbstverständlich ist.
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