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Alt 01.03.2009, 01:18   #77
The_Lord_of_Midnight
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Mein Computer

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Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Im Grunde ist auch das geregelt: Wenn es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, das Gerät zu reparieren, besteht auch die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages (dabei kann für das Gerät Benutzungsgebühr verrechnet werden).
Von einer Wandlung würde ich aber nur sprechen, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Nur das wirds nicht spielen bei einem Gerät das 18 Monate alt ist.
Übrigens ist mir auch mal ein Asus-Notebook eingegangen und ich habe nach ein paar Wochen, weil das benötigte Mainboard nicht oder nicht mehr verfügbar war, ein neues vergleichbares Notebook bekommen.
Nur ist das keine Wandlung, denn ich würde eine Wandlung als Rückgängigmachung des Kaufvertrages verstehen ?


Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
Eigentlich sollte die Frist, die der TO gesetzt hat, bald vorbei sein - hoffe, er hält uns auf dem Laufenden.
Ja, das wäre sehr wichtig zu wissen, wie sich so ein Garantiefall in der Praxis darstellt, wenn ein Gerät längere Zeit nicht repariert werden kann.
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