Zitat:
Der Punkt ist, was passiert wenn mal ein Ersatzteil nicht lagernd ist ?
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Im Grunde ist auch das geregelt: Wenn es einen unvertretbar hohen Aufwand darstellt, das Gerät zu reparieren, besteht auch die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages (dabei kann für das Gerät Benutzungsgebühr verrechnet werden).
Aber das ist das Problem des Händlers/Herstellers und das muss er auch in seine Kostenrechnung einbeziehen. Es geht ja nicht jedes Gerät kaputt. Wenn der Händler/Hersteller das nicht kann --> baba.
Zitat:
Wenn grade irgendwo ein Serienfehler entdeckt wurde, der einfach noch nicht behoben ist und man daher noch keine "Korrektur" bieten kann ?
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Interessante Frage. Hab aber keine Antwort darauf.
Eigentlich sollte die Frist, die der TO gesetzt hat, bald vorbei sein - hoffe, er hält uns auf dem Laufenden.