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Alt 22.02.2009, 17:09   #3
wfw
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Die Summe der geleisteten Zahlungen (Eigenmittel + Darlehensrückzahlung) kannst du unter den Sonderausgaben - Wohmraumschaffung eintragen. Die Beiträge müssen mindestens 8 Jahre gebunden sein (ist normalerweise bei den Genossenschaftswohnungen der Fall). Dann kannst bis maximal € 2.920,- (bzw. das doppelte fallst du Alleinverdiener bist) absetzen und davon werden 25 % von der Steuerbemessung abgezogen.

lg w.
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