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Alt 20.02.2009, 10:32   #2
The_Lord_of_Midnight
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Ok, dann müssten auch alle Pflichten auf den Händler übergehen.
Nur dann stellt sich wieder die Frage, gibt der Händler überhaupt eine Garantie und was steht da genau drin ?
Das ist ja dann ein ganz anderer Fall und hat mit Gewährleistung gar nichts mehr zu tun.
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