Zitat:
Zitat von holzi
Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).
btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.
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Ja, aber wie gesagt.
Klagen aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung sind nur innerhalb von 6 Monaten sinnvoll.
Danach sollte er es tunlichst vermeiden, denn das ist sehr riskant und eventuell sehr kostspielig.
Da kann er sich dann nur an den Hersteller der Barebones wenden, denn der ist für die Garantieleistung verantwortlich.
Wie das bei einer Eigenmarke geregelt ist, ist mir nicht ganz klar.
Ist aber auch egal, wenn es älter als 6 Monate ist.
Außer der Kunde hat eine schriftliche Garantiezusage vom Händler in der Hand ?
Und wohlgemerkt, Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibts keinerlei gesetzlichen Regelungen.
Es steht ganz genau im Garantievertrag was man erwarten kann.
Und was nicht drinsteht, gilt eben nicht.