Zitat:
Zitat von Loco
Das ist nicht korrekt. Auch nach US-Recht gilt das Urheberrecht ab der Entstehung des Werkes. In der Praxis ist jedoch die Durchsetzung bzw. die Höhe der Ansprüche (Punitive Damage vs. Actual Damage) an die Registrierung beim Copyright Office gebunden. Eine Ausnahme ist eine Urheberrechtsverletzung innerhalb von 90 Tagen, da gelten erweitere Ansprüche auch bei Nachregistrierung.
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In der Gerichtspraxis werden immer wieder Ansprüche nach dem Urheberrecht abgelehnt, wenn die Registrierung nicht erfolgt ist. Um das ging es mir (und in diesem Thread generell) um die Frage, ob der Vermerk überhaupt Sinn macht.
Aber du hast schon recht.