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Alt 17.02.2009, 22:41   #11
The_Lord_of_Midnight
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Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird.
Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers.
Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen.
Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt.
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