Zitat:
Zitat von holzi
Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.
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"definitiv" meinte ich nicht im rechtlichen sinne, sondern im umgangssprachlichen.
Zitat:
unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar
Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!
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das habe ich ja danach eh geschrieben ->
Zitat:
Zitat von RaistlinMajere
was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen.
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bei 2 monaten wird jedenfalls niemand mehr was sagen, wenn da auf wandlung gepocht wird (sowas hatte ich auch mal, allerdings war das eine komplexere geschichte)