Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.
unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar
Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!