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Alt 13.02.2009, 00:44   #5
fredf
Inventar
 
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Eben aufgrund weil es im Gesetz nicht genau definiert drin steht ist vor Jahren zwischen Elektrohandel und Industrie ein Übereinkommen getroffen worden bezüglich maximal erlaubter Reparaturdauer. Die genauen Tage weiss ich nicht mehr auswendig, jedoch ist´s je nach Gerätesparte unterschiedlich und bei keiner beträgt sie über 30 Tage. Im Streitfalle wird solch eine branchenübliche Übereinkunft für die Gerichte als Massstab zählen.
Auch der Konsumentschutz geht von längstens 4 Wochen aus.
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