Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
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Es ist so wie von mir angeführt. Einzig eine Fristsetzung von längstens 7 Werktagen sollte man gegebenfalls noch machen, dann gibt´s keine Debatte mehr darüber ob der Kaufvertrag gewandelt werden kann oder nicht.