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Alt 12.02.2009, 14:18   #4
fredf
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Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von The_Lord_of_Midnight Beitrag anzeigen
Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
Es ist so wie von mir angeführt. Einzig eine Fristsetzung von längstens 7 Werktagen sollte man gegebenfalls noch machen, dann gibt´s keine Debatte mehr darüber ob der Kaufvertrag gewandelt werden kann oder nicht.
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