So einfach ists nicht. Der Masseverwalter entscheidet, ob das Geschäft weitergeführt wird oder nicht. Entweder die Ware für weitere Bestellungen wird geliefert oder das Geld zurückbezahlt. Die Gläubiger können dabei nichts "extra" verdienen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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