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Alt 03.02.2009, 16:42   #1
Atomschwammerl
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Standard Abfertigung Neu

Habe von meinem ehemaligen arbeitgeber ein schreiben bekommen

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung können Sie über das Guthaben (die Abfertigung) wie folgt verfügen:
1. Übertragung in die Mitarbeitervorsorgekasse ihres neuen Arbeitgebers
2. Überweisung an eine Versicherung als Pensionszusatzversicherung
3. Überweisung an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an Pensionsinvestmentfonds
4. Überweisung an eine Pensiuonskasse in der Sie bereits Berechtigter sind
5. Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag
6. Weiterveranlagung durch die Mitarbeitervorsorgekasse

soll ich sie einfach auszahlen lassen?
bekomm ich beim jahresausgleich die 6% lohnsteuer retour ?

da ich zur zeit keinen arbeitgeber habe
wird meine abfertigung wenn ich sie im "Topf " lasse zum neuen arbeitgeber übernommen?
ich bin student also weis ich nicht wann ich das nächste mal einen längeren dienstvertrag bekomme.

ist es steuerlich vorteilhafter Nr4 zu wählen?

eine frage noch
bringt es überhaupt etwas das geld im topf zu lassen?
so viel wirds nicht sein ich schätze 500€
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\'I think I spider\'

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