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Alt 28.01.2009, 22:44   #6
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Zitat von DerDriver Beitrag anzeigen
1. Du brauchst den Prüfbericht von der letzten Überprüfung.
2. Wenn die 4 Monate die du überziehen kannst noch nicht um sind kannst du das Auto noch anmelden - du bekommst halt mit der Anmeldung dann das Pickerl das eigentlich schon abgelaufen ist aber überziehn ist ja erlaubt!

Müsste mit grosser Warscheinlichkeit gehen - vor ca. 4 Jahren hatte ich nämlich ein Winterauto bei dem ich das auch so gemacht habe.
bei mir is umgekehrt, mir is beim sommerauto as pickerl abgrennt

aber danke fuer die infos - dann hab ich ja nochmal schwein gehabt (bis mai zeit zum anmelden )

lg
tom
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Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
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