Zitat:
Zitat von DerDriver
1. Du brauchst den Prüfbericht von der letzten Überprüfung.
2. Wenn die 4 Monate die du überziehen kannst noch nicht um sind kannst du das Auto noch anmelden - du bekommst halt mit der Anmeldung dann das Pickerl das eigentlich schon abgelaufen ist aber überziehn ist ja erlaubt!
Müsste mit grosser Warscheinlichkeit gehen - vor ca. 4 Jahren hatte ich nämlich ein Winterauto bei dem ich das auch so gemacht habe.
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bei mir is umgekehrt, mir is beim sommerauto as pickerl abgrennt
aber danke fuer die infos - dann hab ich ja nochmal schwein gehabt (bis mai zeit zum anmelden  )
lg
tom
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Laß’ es zu, daß die Zeit sich um Dich kümmert
Hör mir zu, und mach es nicht noch schlimmer
Denn es gibt ’nen neuen Morgen
’nen neuen Tag, ein neues Jahr
Der Schmerz hat Dich belogen
Nichts ist für immer da...
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