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Alt 28.01.2009, 22:22   #5
fredf
Inventar
 
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Beiträge: 4.023


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Zitat:
Zitat von DerDriver Beitrag anzeigen
1. Du brauchst den Prüfbericht von der letzten Überprüfung.
2. Wenn die 4 Monate die du überziehen kannst noch nicht um sind kannst du das Auto noch anmelden - du bekommst halt mit der Anmeldung dann das Pickerl das eigentlich schon abgelaufen ist aber überziehn ist ja erlaubt!

Müsste mit grosser Warscheinlichkeit gehen - vor ca. 4 Jahren hatte ich nämlich ein Winterauto bei dem ich das auch so gemacht habe.
Ja, funktioniert auch jetzt noch.
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