naja, so einfach sollte man es sich nicht machen, wenn man fest der überzeugung ist, kein programmentgelt bezahlen zu müssen.
hier ein auszug aus dem VwGH Erkenntnis 2008/17/0059
Zitat:
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...Aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sei in keiner Weise ableitbar, dass generell die Betriebsbereitschaft einer Rundfunkempfangseinrichtung eine Rechtsgrundlage für eine Rundfunkgebühr begründe und zwar unabhängig davon, ob mit dem Fernsehgerät Programme des ORF oder ausschließlich private Rundfunkanbieter empfangen werden könnten. Die Vorschreibung einer Rundfunk- oder Fernsehgebühr gegenüber jenen Personen, die nachweislich die Fernsehprogramme des ORF nicht (mehr) empfangen könnten, sei nicht nur auf Grund der angeführten Umstände in keiner Weise mit der geltenden Rechtslage in Einklang zu bringen; eine derartige Regelung wäre auch "vollkommen unsachlich", weil bei ausschließlicher Konsumation privater Sender dem ORF eine Abgabe zufließen würde, für welche nachweislich von diesem keine Leistung in Anspruch genommen werde...
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ungefähr in diesem ton geht es weiter. dieses Urteil bildet eine gute Grundlage einen etwaigen Bescheid der GIS zu beeinspruchen.
Nachzulesen ->
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...59_20080904X00