Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.01.2009, 13:33   #5
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

wie hape1 schreibt:
ganz nett und höflich um den Namen des Anrufers bitten, anschliessend Firmenwortlaut sowie Namen des Geschäftsführers und dann darauf hinweisen das es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt (seit Oktober 2007 auch laut Gerichtsbescheid - Landesgericht Innsbruck)
Meist hört man dann nur mehr ein Tuten in der Leitung und kann´s gar nicht anbringen dass man dieses Vergehen gegen das Telekommunikationsgesetz zur Anzeige bringt. (Tonfall im Laufe des Gespräches von nett-freundlich langsam zu bestimmend-freundlich ändern )
Dies einigemale konsequent durchgezogen bringt Ruhe.
Die paar Callcenter die solche dubiosen Anrufe durchführen hat man dann wohl durch und ist von deren Listen.
Zuständig ist meines Wissens nach das Fernmeldeamt deines Wohnsitzes(beim Handy) oder des Telefonanschlusses, sollt´s anders sein so bekommst du bei der Fernmeldebehörde garantiert kompetente Auskunft.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten