Geh zu einem ordentlichen Berufsdetektiv, der hat die Ausrüstung, das Fachwissen und kann vor Gericht verwertbare Beweismittel liefern.
Falls er (also der "Ex") erwischt wird, kann man dann evtl. auch die anfallenden Kosten vom "Ex" zurückfordern.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
|