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Alt 19.01.2009, 00:39   #9
LDIR
Retro Computing Fan
 
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Mein Computer

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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons müsse damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren.
Nun, egal ob redlicher oder unredlicher Telefonnutzer, in der Grenznähe nicht aufzupassen mit welchem Anbieter man telefoniert, das grenzt an Fahrlässigkeit. Das sollte inzwischen wohlbekannt sein. Man kann aber versuchen mit dem Netzbetreiber zu reden und zur Not RTR einschalten.

Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Ein Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkbetreiber beinhalte nicht zugleich die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen.
Das ist falsch! Wenn ein Kunde kein Roaming wünscht, so muss er dies beim Netzbetreiber melden um es zu sperren. Ein Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber beinhaltet die Willenserklärung des Kunden die Dienstleistungen des Netzbetreibers in Anspruch zu nehmen, und das beinhaltet alle Dienstleistungen die nicht ausdrücklich nicht erwünscht sind, inklusive Roaming. Also den Willen diese Dienstleistungen zu jederzeit in Anspruch zu nehmen. Da bei Roaming Fremdkosten hinzukommen, geschieht es zu einem höheren Preis.
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Meine guten PCs:
ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony.
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