Ich bin da anderer Meinung...
http://www.verbraucherrecht.at/devel...ash=1e211aedba
Zitat:
Ein redlicher Nutzer eines Mobilfunktelefons müsse damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren.
Ein Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkbetreiber beinhalte nicht zugleich die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen.
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Ob es jetzt wirklich ein Grund ist nicht zu Zahlen, kann ich allerdings nicht sagen