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Alt 11.01.2009, 13:40   #4
zigeina
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die wohnung ausmalen muss der wohnungseigentümer
respektive die hausverwaltung als erfüllungsgehilfe

ein paar nagellöcher (auch in fliesenwänden) sind normale abnutzung und müssen nicht vom vormieter beseitigt werden

ausmalen muss man nur bei besonders mietmindernden konstellationen (scheussliches gelb vermischt mit dunkelbraunen punkten auf pinken stricherln,...etc), bei handelsüblichen farben ist das ausmalen nicht erforderlich,

bei abgwetzten türkanten kann das ausmalen erforderlich sein.

ganz abgesehen davon, ist dir, wenn du auf ein ausmalen einsteigst, die möglichkeit zum selbst ausmalen gegeben werden, ein kübel dispersion beim hofer kostet 5€ und eine stunde zum auspinseln wirst erübrigen



sie kann ihre kürzung ja jederzeit vom vermieter einfordern, da die wohnungsablöse ja überhaupt nix mit den ausgemalten wänden zu tun hat???
oder steht in der vereinbarung über die wohnungsablöse irgendetwas wie "neu ausgeemalt" drinnen

nochmals: beim ausmalen bist du der falsche ansprechpartner--> sie muss zum vermieter
sag ihr das so und weise sie auf das mietrecht hin, dort stehts genau drinnen
ablöse ist für möbel (küche) und etwaige sonderausstattungen der wohnung im derzeitigen zustand (schlüssel ist bekanntlich pro jahr 10% weniger, nach 10 jahren nix mehr).
ausmalen zählt nicht dazu
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Geändert von zigeina (11.01.2009 um 13:45 Uhr).
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