hallo
mal eine kleine ot-frage: wer von euch kennt sich im mietrecht soweit aus, dass er mir sagen kann, wie es mit dem ausmalen beim auszug aussieht.
lt. letzter gesetzesänderung ist es ja so, dass man bei auszug nicht mehr ausmalen muss.
unsere nachmieterin hat sich die wohnung angesehen und es war alles in ordnung, verträge wurden unterschrieben usw.
heute bekomme ich in der früh ein mail, dass sie es nicht einsieht, dass sie nun ausmalen muss und will ihre, schriftlich vereinbarte, wohnungsablöse kürzen, da ihr ja jemand spachteln und ausmalen muss.
beim spachteln handelt es sich um ~10nagellöcher.
spachteln ist ja kein problem, aber deswegen werde ich ihr nicht den raum ausmalen.
laut dem, muss man das ja nicht:
http://help.orf.at/?story=7874
http://help.orf.at/?story=5819
Ausmalen kein Muss
Bei Wohnungskündigung ist das Ausmalen kein Muss.
So ist vorzugehen
Gibt es eine Klausel im Mietvertrag, die das Ausmalen vorschreibt, so ist das laut OGH-Urteil rechtswidrig. Der Mieter muss nicht neu ausmalen, wenn er die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert hat oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist. Auch wenn man Nägel zum Aufhängen von Bildern eingeschlagen hat, muss nicht ausgemalt werden.
Die AK rät den Mietern, in diesen Fällen nicht auszumalen. Nimmt ein Vermieter dann die Kaution in Anspruch und zahlt sie nicht zurück, muss man diese einklagen!
Der hausverwalter war letztens auch da, hat die Wohnung abgenommen (ohne Mängel) und an dem Tag war auch alles erledigt für uns.
