Ob ein Abgase inhalierender Alkoholiker (das beweist nämlich
dein Profilfoto) jemandem mit einer Gasmaske, die ja bekanntermaßen vor Gasen schützt und nicht deren Inhalation dient (wie du vielleicht meinst), dazu befugt sein darf, anderen die Zurechnungsfähigkeit abzuerkennen, darf jetzt mal jeder für sich selbst entscheiden
