Thema: mir reichts
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Alt 29.12.2008, 18:01   #32
_m3
Inventar
 
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Beiträge: 7.335


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Zitat:
Zitat von rev.pragon Beitrag anzeigen
Man braucht ja nur mal logisch nach denken. Wenn die WCM schon in der Trafik liegt, kann man ja davon ausgehen dass sie ja fertig ist. Logisch. Sonst würde es ja nicht in der Trafik liegen. Und wer bringt die WCM nach Hause? Richtig. Die Post. Also. Wo wird wohl eher das Übel liegen?
Beim FSL-Verlag?
Wirf mal einen Blick in die "AGB - Zeitungsversand" (PDF) der Post. "Barzahlung bei Aufgabe der zuzustellenden Zeitschriften" heißt es da (Seite 6, Punkt 1.5.3). Und wenn es gerade einen Liquiditätsengpass gibt (welcher ja per se nix böses ist, das kann ja jedem mal passieren) ...

Zitat:
Zitat von J@ck Beitrag anzeigen
Die andere Möglichkeit wäre ja einfach: Den Verlag und den WCM zu schließen. Und wer hat dann was davon?
Darauf läuft es aber allen Anschein nach hinaus:
Zitat:
Zitat von Hannes Beitrag anzeigen
Was ist denn da schon wieder los?? Jetzt habe ich mich gefreut, dass alles ausgestanden ist...

http://www.compnet.at/html/fslverlag...6CFB031105.php
"FSL Verlagsgesellschaft m.b.H. in Liquidation" - Laut help.gv.at wird der Zusatz "in Liquidation" nur geführt, wenn es sich um eine Unternehmensauflösung gemäß Gesellschafterbeschluss (KEIN Konkurs !!!) handelt:

Zitat:
Auflösung durch Gesellschafterbeschluss:

Der Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation ist durch ein notarielles Generalversammlungsprotokoll zu beurkunden. Die Firma der Gesellschaft erhält den Zusatz "...in Liquidation".
Abgesehen davon, dass der Verlag sich hinsichtlich der weiteren Pläne (Fortführung des Magazins in einem anderern Verlag, ....) nicht äußert, finde ich es "interessant", dass der Verlag es anscheinend auch nicht als notwendig empfindet, §14 Punkt 1 des Unternehmensgesetzbuch (UGB) umzusetzen, wo es heißt:

Zitat:
§ 14. (1) In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer haben auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, sowie auf ihren Webseiten die Firma, die Rechtsform, den Sitz und die Firmenbuchnummer des Unternehmers, gegebenenfalls den Hinweis, dass sich der Unternehmer in Liquidation befindet, sowie das Firmenbuchgericht anzugeben.
Und das, obwohl empfindliche Strafen bei verstößen drohen. Aber ev. hat ja ja jemand mit besseren juristischen Kenntnissen als ich eine bessere Erklärung für das "in Liquidation".
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