Thema
:
kurze Frage zum Fahrzeugimport aus DE
Einzelnen Beitrag anzeigen
28.12.2008, 18:39
#
11
iG0r
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 47
Beiträge: 915
Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.
iG0r
Öffentliches Profil ansehen
Mehr Beiträge von iG0r finden
Meine Hardware Konfiguration