Kein Rückschluss auf die Person des Users
Aus der IP können keine Daten über den User abgeleitet werden, sondern nur über dessen Provider.
Der Provider darf die Daten des Users nur über Gerichtsbeschluss im Rahmen eines Verfahrens an die untersuchende Behörde herausrücken.
Ich sehe also keine Verletzung im Sinne des Datenschutzgesetzes, nehme aber damit keine anderen Meinungen vorweg.
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